// Nachweise und Bescheinigungen

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 EStG, ausgestellt vom Finanzamt Bottrop - gültig bis 20.09.2026


Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 4 sowie Abs. 5 UStG, ausgestellt vom Finanzamt Bottrop - gültig bis 20.09.2026


Stand: 30.01.2024